In den meisten Fällen ist Nachhilfe nicht absetzbar. Es gibt aber zwei klar definierte Ausnahmen und einen Sonderweg für Erwachsene. Dieser Ratgeber sortiert alle Fälle.
Kaum ein Elternteil, das sich nicht schon gefragt hat: Lässt sich die Nachhilfe für mein Kind eigentlich von der Steuer absetzen? Die Kosten summieren sich über ein Schuljahr schnell auf mehrere Hundert Euro, und jede Entlastung bei der Steuerlast käme da gerade recht. Die ehrliche Antwort: In den meisten Fällen ist es ein Wunschtraum. Es gibt aber klar definierte Ausnahmen, in denen das Finanzamt mitzieht, plus einen Sonderweg für Erwachsene.
Ist Nachhilfe steuerlich absetzbar? Die kurze Antwort
Nein, im deutschen Steuerrecht ist Nachhilfe grundsätzlich nicht absetzbar, weil sie zur privaten Lebensführung zählt. Von dieser Regel gibt es zwei anerkannte Ausnahmen: Nachhilfe nach einem beruflich bedingten Umzug und Nachhilfe bei einer amtsärztlich diagnostizierten Lernstörung. Dazu kommen zwei praktische Sonderfälle: Reine Kinderbetreuung mit Hausaufgabenhilfe wird steuerlich anders behandelt als Unterricht, und Erwachsene können beruflich veranlasste Kurse als Weiterbildung geltend machen.
Warum Nachhilfe normalerweise nicht absetzbar ist
Für das Finanzamt sind vor allem solche Aufwendungen abziehbar, die mit dem eigenen Beruf oder Einkommen zusammenhängen. Nachhilfe für das eigene Kind dient der schulischen Förderung und damit der privaten Lebensführung. Genau deshalb bleibt sie steuerlich in der Regel außen vor, wie der Lohnsteuerhilfeverein VLH in seinem Überblick zum Thema erläutert.
Der Staat unterstützt Familien für die allgemeinen Kosten des Kindes bereits über Kindergeld und Kinderfreibetrag. Beide sollen die üblichen Ausgaben rund um das Kind pauschal abdecken, wozu aus Sicht des Gesetzgebers auch Lernmittel und Förderung gehören. Ein zusätzlicher Abzug der Nachhilfekosten ist deshalb nur in den folgenden Sonderfällen vorgesehen.
Ausnahme 1: Nachhilfe nach einem berufsbedingten Umzug
Die wichtigste Ausnahme betrifft Familien, die aus beruflichen Gründen umziehen. Muss das Kind die Schule wechseln, verliert es an der neuen Schule oft den Lernanschluss und es entstehen Lücken. Die Nachhilfe, die diese Lücken schließt, erkennt das Finanzamt als umzugsbedingte Werbungskosten an.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Der Umzug muss beruflich veranlasst sein, etwa durch eine Versetzung, einen Arbeitsplatzwechsel oder eine deutlich verkürzte Fahrt zur Arbeit. Diese berufliche Notwendigkeit musst du dem Finanzamt belegen können. Außerdem sollte die Nachhilfe zeitnah nach dem Umzug beginnen. Als Faustregel gilt laut lohnsteuer-kompakt ein Zeitraum von etwa sechs Monaten, damit der Zusammenhang mit dem Umzug glaubhaft bleibt.
Höchstbetrag und Eintrag in der Steuererklärung
Anerkannt wird die Nachhilfe nur bis zu einem festen Höchstbetrag. Für beruflich bedingte Umzüge ab dem 1. März 2024 liegt dieser laut steuertipps.de bei 1.286 Euro je Kind. Die Kosten trägst du in der Anlage N unter den sonstigen Umzugskosten ein. Wichtig ist, dass du alle Rechnungen und Zahlungsnachweise aufbewahrst, denn das Finanzamt kann diese anfordern.
Ausnahme 2: Nachhilfe bei einer Lernstörung
Die zweite Ausnahme betrifft Kinder mit einer anerkannten Lernstörung. Bei einer diagnostizierten Lernschwäche wie Legasthenie, Dyskalkulie oder ADHS kann die Nachhilfe als außergewöhnliche Belastung nach Paragraf 33 EStG geltend gemacht werden. Der Grund: In diesen Fällen dient der Unterricht der Behandlung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung.
Das Attest muss vor der Nachhilfe vorliegen
Die zentrale Hürde ist der Nachweis. Du brauchst ein amtsärztliches Attest, und dieses muss vor dem Beginn der Nachhilfe ausgestellt sein. Ein erst nachträglich eingeholtes Gutachten erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an. Plane den Ablauf deshalb frühzeitig, sobald ein Verdacht auf eine Lernstörung besteht.
Was von den Kosten übrig bleibt
Bei außergewöhnlichen Belastungen zieht das Finanzamt eine zumutbare Eigenbelastung ab. Diese liegt je nach Einkommen und Familienstand zwischen einem und sieben Prozent der Einkünfte. Nur der Teil der Nachhilfekosten, der darüber hinausgeht, wirkt sich steuerlich aus. Bei niedrigem Einkommen und hohen Kosten kann der Effekt trotzdem spürbar sein.
Nachhilfe, Hausaufgabenbetreuung und Kinderbetreuungskosten
Viele Eltern verwechseln Nachhilfe mit Kinderbetreuung. Steuerlich ist das ein wichtiger Unterschied. Reine Nachhilfe vermittelt Wissen und gilt damit als Unterricht. Betreuung dagegen, etwa eine Hausaufgabenbetreuung im Rahmen der Kinderbetreuung, wird gefördert.
Seit 2025 kannst du 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen, maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr (Paragraf 10 Absatz 1 Nummer 5 EStG). Damit das gilt, muss das Kind unter 14 Jahre alt sein und die Zahlung per Überweisung erfolgen, eine Barzahlung wird nicht anerkannt. Werden Betreuung und Nachhilfe beim selben Anbieter erbracht, muss die Rechnung beide Posten getrennt ausweisen. Absetzbar ist dann allein der Betreuungsanteil.
Ist Nachhilfe für Erwachsene absetzbar?
Für Erwachsene sieht die Sache oft besser aus. Ein Sprach- oder Nachhilfekurs kann als Fortbildung gelten, wenn er beruflich veranlasst ist. In diesem Fall lassen sich die Aufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen, was den privaten Ausschluss aushebelt.
Wer zum Beispiel für den Job Französisch braucht, investiert damit in seine berufliche Qualifikation. Ein Kurs in Business-Französisch oder die Vorbereitung auf ein DELF- oder DALF-Zertifikat fällt genau in diese Kategorie, sofern ein klarer Bezug zur Tätigkeit besteht. Ist die Weiterbildung sogar vom Arbeitgeber gewünscht, stärkt das den beruflichen Bezug zusätzlich. Heb die Rechnungen auf und dokumentiere den beruflichen Zweck, dann hast du gegenüber dem Finanzamt gute Argumente.
So machst du es richtig: Belege, Rechnung, Nachweise
Ganz gleich, welcher Fall auf dich zutrifft, ohne saubere Nachweise für deine Nachhilfestunden erkennt das Finanzamt nichts an. Diese Punkte solltest du beachten:
- Ordentliche Rechnung. Name, Leistung, Zeitraum und Betrag müssen klar erkennbar sein.
- Zahlung per Überweisung. Barzahlungen werden bei Betreuungskosten grundsätzlich abgelehnt, deshalb ist die Überweisung immer der sichere Weg.
- Belege sammeln. Bewahre alle Rechnungen und Kontoauszüge auf, damit du die Aufwendungen bei einer Nachfrage belegen kannst.
- Zweck dokumentieren. Bei Erwachsenen hilft ein kurzer Vermerk zum beruflichen Bezug, bei Lernstörungen das rechtzeitige Attest.
Für jeden Unterricht bei mir bekommst du eine ordnungsgemäße Rechnung, die sich per Überweisung begleichen lässt. So hast du für den Fall der Fälle alle Nachweise beisammen.
Fazit: In diesen Fällen zahlt das Finanzamt mit
Was am Ende zählt, ist der Grund für die Nachhilfe. Für die klassische Nachhilfe zur Notenverbesserung gilt: In der Regel bleibt sie privat. Nach einem beruflich bedingten Umzug greifen die Werbungskosten bis 1.286 Euro je Kind, bei einer diagnostizierten Lernstörung Paragraf 33 EStG, und für beruflich genutzte Kurse von Erwachsenen die Weiterbildung. Wer die Voraussetzungen kennt und seine Belege ordnet, holt in diesen Fällen das Beste heraus.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand 2025/2026 und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall wende dich bitte an das Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Häufige Fragen
Ist Nachhilfe eine haushaltsnahe Dienstleistung?
Nein. Nachhilfe zählt nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, weil sie meist außerhalb des eigenen Haushalts stattfindet und Unterricht statt Haushaltsarbeit ist. Der Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen greift hier deshalb nicht.
Kann ich Online-Nachhilfe genauso absetzen wie Präsenzunterricht?
Ja. Für die steuerliche Anerkennung kommt es auf den Grund an, nicht auf das Format. Läuft die Nachhilfe wegen eines berufsbedingten Umzugs oder einer Lernstörung, gelten für die Online-Nachhilfe dieselben Regeln wie für den Präsenzunterricht.
Welche Nachweise will das Finanzamt sehen?
Das Finanzamt erwartet nachvollziehbare Rechnungen und Zahlungsnachweise, in der Regel per Überweisung. Bei einer Lernstörung kommt das amtsärztliche Attest hinzu, beim Umzug der Beleg für die berufliche Veranlassung.
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